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Frauenrechte sind Menschenrechte. Die Istanbul Konvention wurde am 11. Mai 2011 von allen 47 Mitgliedstaaten des Europarates angenommen und ist die erste, die sich explizit die Bekämpfung von Gewalt an Frauen und "häusliche Gewalt" oder Gewalt in engen sozialen Beziehungen (GesB) auf die Fahnen schreibt. Sie fordert minimale Standards zur Prävention, zum Schutz der Opfer und juristische Verfolgung der Täter. Seit 2014 ist die Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen in Kraft, seit 2018 ist sie in Deutschland geltendes Recht. Dennoch gibt es viele Mängel.
Frauenrechte sind Menschenrechte. Die Istanbul Konvention wurde am 11. Mai 2011 von allen 47 Mitgliedstaaten des Europarates angenommen und ist die erste, die sich explizit die Bekämpfung von Gewalt an Frauen und "häusliche Gewalt" oder Gewalt in engen sozialen Beziehungen (GesB) auf die Fahnen schreibt. Sie fordert minimale Standards zur Prävention, zum Schutz der Opfer und juristische Verfolgung der Täter. Seit 2014 ist die Istanbul Konvention gegen Gewalt an Frauen in Kraft, seit 2018 ist sie in Deutschland geltendes Recht. Dennoch gibt es viele Mängel.