Ein Arbeitnehmer verliert seine Urlaubsansprüche nicht automatisch, wenn er keinen entsprechenden Antrag gestellt hat. Das hat der Europäische Gerichshof entschieden.
Ein Arbeitnehmer verliert seine Urlaubsansprüche nicht automatisch, wenn er keinen entsprechenden Antrag gestellt hat. Das hat der Europäische Gerichshof entschieden.