Radio Dreyeckland

"Evident verfassungswidrig"


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Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat am 21.05. Klage gegen fünf Angeschuldigte aus der Klima-Bewegung Letzte Generation nach § 129 StGB erhoben. Paula Zimmermann, Expertin für Meinungs- und Versammlungsfreiheit bei Amnesty International in Deutschland, sagt: "Mit der Anklage erreicht die Kriminalisierung von Klimaprotest in Deutschland eine neue Eskalationsstufe. Der Paragraf 129 StGB dient eigentlich zur Bekämpfung organisierter Kriminalität.

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