Die Datenschutzbehörde kann einen Betreiber einer Facebook-Fanpage dazu verpflichten, von einem weiteren Betrieb abzusehen, falls die von Facebook zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel aufweist. So entschied nun das BVerwG. Der Sachverhalt Im vorliegenden Verfahren hat die schleswig-holsteinische Datenschutzaufsicht eine in Kiel ansässige Bildungseinrichtung verpflichtet, die von ihr betriebene Facebook-Fanpage zu deaktivieren. Zur […]