Am 26.02.2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht einstimmig die Kriminalisierung der Förderung der Sterbehilfe für verfassungswidrig und nichtig. Doch nicht jeder hat das gut aufgenommen.
Am 26.02.2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht einstimmig die Kriminalisierung der Förderung der Sterbehilfe für verfassungswidrig und nichtig. Doch nicht jeder hat das gut aufgenommen.