Zum 1. Januar 2022 sinkt der Höchstrechnungszins für Versicherungsverträge – der sogenannte Garantiezins – von 0,9 auf 0,25 Prozent. Warum niedrigere Garantien in der betrieblichen Altersvorsorge nicht zwingend niedrigere Renten bedeuten, erklären wir anhand eines Rechenbeispiels.