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Folge 18: Artikel 7 Grundgesetz – Warum Religionsunterricht Verfassungsrang hat


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Dass der Artikel 7 des Grundgesetzes eine ganz besondere Rolle für den schulischen Religionsunterricht spielt, konnte in der letzten Folge bereits dargestellt werden. Doch was bedeutet es, dass Religionsunterricht als einziges Unterrichtsfach so explizit im Grundgesetz aufgeführt ist und was ist eigentlich "bekenntnisfrei"? In einer kleinen Jura-Folge widmen sich Prof. Dr. Athina Lexutt und Luis Möller eben diesem Artikel und stellen die Folgen heraus, die dieser für den Religionsunterricht an Schulen mit sich bringt.

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RUFUSSBy Universität Gießen - Evangelische Theologie