ProMotor Podcast - Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe

Folge 23 - SERMA-Autorisierungsverfahren


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Spätestens ab Mitte 2023 bekommen Betriebe ohne Autorisierung keinen Zugang zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen über die Portale der Fahrzeughersteller und auch keine OBD-Informationen über deren Diagnosesysteme mehr. Die Autorisierung und Zulassung wird zukünftig durch die akkreditierte Inspektionsstelle SERMA (Secure Repair and Maintenance Authorization) erfolgen. Somit brauchen sich Betriebe nicht mehr bei jedem einzelnen Fahrzeughersteller nach unterschiedlichen Kriterien autorisieren lassen, um Zugang zu sicherheits- und diebstahlrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen über deren Webseiten oder Diagnosesysteme zu erhalten.

Was das für Kfz-Betriebe bedeutet, erklären unsere Experten, Bundesinnungsmeister und ZDK-Vize Wilhelm Hülsdonk und Werner Steber, Geschäftsführer der ZDK-Abteilung Werkstätten und Technik. Auf www.serma.eu gibt es für Kfz-Landesverbände, Innungen und Werkstätten weitere Informationen zu SERMA. In Zukunft können sich Betriebe über die Webseite auch für die Autorisierung und Zulassung anmelden und die nötigen Unterlagen einreichen.

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