Kein Name ist in Deutschland so stark mit dem Thema Abtreibung verbunden, wie der von Kristina Hänel. Auf ihrer Homepage gibt sie nicht nur an, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, sondern stellt auch selbst weiterführende Informationen bereit. Laut Gesetz ist das "Werbung". Daraufhin wurde sie angezeigt und verurteilt. Ärztinnen und Ärzten können aktuell lediglich auf externe Seiten verweisen, die weiterführende Informationen bereitstellen. Kristina Hänel hält diese gesetzliche Regelung für nicht haltbar und will am Ende sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um eine neue rechtliche Grundlage schaffen zu lassen. Ich habe mit ihr darüber gesprochen.
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