Der Wert des Lebens

Folge 3: Der Kündigungsschutz


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Thomas bringt das Kündigungsschutzgesetz von 1951 mit: hundert Jahre Arbeitsrecht, Würde am Arbeitsplatz. Anna nimmt den Kernsatz beim Wort: Niemand darf grundlos gekündigt werden, mit Grund darf er es, und die Gründe des Geschäfts erkennt das Gesetz ausdrücklich an. Die Sozialauswahl verteilt die Entlassung, statt sie zu verhindern; die Abfindung bezahlt den Verzicht auf die Klage; Kleinbetriebe, Wartezeit und sachgrundlose Befristung bleiben außen vor. Thomas wird hitzig und erzählt von der Betriebsschließung 1993, deren Sozialplan er mitverhandelt hat. Annas Antwort: Der Sozialplan setzt die Schließung voraus; gegen die Entscheidung selbst gibt es keinen Paragraphen. Der Kündigungsschutz macht die Stelle nicht sicher, er macht ihren Verlust rechtsförmig. Am Ende: Ausblick auf Folge 4 (die Mitbestimmung) und die Ankündigung einer Sonderfolge, in der das Buch „Der bürgerliche Staat“ (Hg. Karl Held) komplett durchdiskutiert wird, These für These, ohne Uhr, mit Zwei-Stunden-Deckel.

Kapitelmarken:0:00 Die Errungenschaft: Kündigungsschutz0:56 Was das Gesetz erlaubt1:44 Die Sozialauswahl2:31 Abfindung: der Preis der Klage3:13 Wen der Schutz nicht erfasst4:42 1993: die Betriebsschließung5:50 Die Rückfrage6:51 Thomas’ Bilanz7:43 Ausblick: die Mitbestimmung7:56 Ankündigung: Sonderfolge zur Staatsableitung

Transparenzhinweis: Beide Stimmen sind KI-generiert; hinter Anna steht der Autor Sven Lohmann (Begründung in Folge null). Die Figur Thomas ist eine Konstruktion, ihre Argumente sind es nicht. Skript, Argumentation und Endabnahme: Sven Lohmann.



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Der Wert des LebensBy Sven Lohmann