In der Arbeitnehmerüberlassung liegt das Direktionsrecht beim Entleiher und damit auch das alleinige Risiko der Leistungserbringung durch den Arbeitnehmer – immerhin ist der Mitarbeiter in Ihrem Betrieb eingesetzt und es wäre widersinnig, wenn Sie ihm dann nicht, innerhalb seiner Qualifikation und des vereinbarten Einsatzes, sagen könnten, wie er die Leistung zu erbringen hätte.
Erinnern Sie sich noch daran, wie der von Ihnen beauftragte Dienstleister darauf verwies, dass er seine Mitarbeiter über das Projektmanagement unterstützt? Wie er Ihnen sagte, dass er im Falle von Problemen sich in Abstimmung mit Ihrer Regionalleitung darum kümmern würde? Dass er ein weitgefächertes Trainingsprogramm anböte und damit die Performance der im Einsatz befindlichen Mitarbeiter hoch hielte? Und, wie oft ist das in der Praxis bisher passiert? Wir erklären, warum das so ist und was wir gemeinsam tun können, um das zu ändern.