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§291d des SGB V handelt von der „Integration offener Schnittstellen in informationstechnische Systeme“ und beschreibt unter anderem, dass Praxissoftware-Hersteller in Zukunft die Möglichkeit bieten müssen, Medikationssoftware anderer Hersteller mit anzubinden. Es betrifft also alle niedergelassenen Ärzte mit Kassenzulassung und alle Hersteller von KIS, Praxissoftware und Medikationssoftware. Deswegen ist es Thema im aktuellen eHealth-Podcast.
In den News zu Beginn gibt es ein großes Hauptthema: Künstliche Intelligenz. Wo gibt es erfolgreiche Projekte, welche sind weniger erfolgreich und in welchem Bereich kann man wie viel einsparen.
Ach ja.. Sexroboter.. wir sprechen auch über Sexroboter und das ist jetzt nicht nur reine Clickbait! Lasst Euch überraschen und kommentiert fleissig, z.B. bei Twitter.
§291d des SGB V handelt von der „Integration offener Schnittstellen in informationstechnische Systeme“ und beschreibt unter anderem, dass Praxissoftware-Hersteller in Zukunft die Möglichkeit bieten müssen, Medikationssoftware anderer Hersteller mit anzubinden. Es betrifft also alle niedergelassenen Ärzte mit Kassenzulassung und alle Hersteller von KIS, Praxissoftware und Medikationssoftware. Deswegen ist es Thema im aktuellen eHealth-Podcast.
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Ach ja.. Sexroboter.. wir sprechen auch über Sexroboter und das ist jetzt nicht nur reine Clickbait! Lasst Euch überraschen und kommentiert fleissig, z.B. bei Twitter.