Mull und Mythen

Folge 7 - Wickeln ohne Inhaltsangabe? Echt jetzt?!


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Transparenz beim Wickeln: Was drin ist, ist entscheidend.

In dieser Solo-Folge spricht Anna über ein Thema, das selten mit Windeln in Verbindung gebracht wird – Transparenz.

Was wissen Eltern eigentlich darüber, was in einer Windel steckt?
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten?
Und warum kannst du bei Stoffwindeln ganz genau nachlesen, was dein Kind am Po trägt – bei Einwegwindeln aber oft nicht?

Du erfährst:

  • Welche Kennzeichnungspflichten für Stoffwindeln gelten
  • Warum Einwegwindeln keiner speziellen Babyproduktverordnung unterliegen
  • Welche Stoffe freiwillig angegeben werden – und welche nicht
  • Wie du informierte Entscheidungen beim Wickeln treffen kannst
  • Und warum sich so viele Eltern bei Spielzeug, Essen und Pflege Gedanken machen – aber kaum bei Windeln
  • Ein ehrlicher Blick auf versteckte Unterschiede – für mehr Klarheit, Selbstbestimmung und Verantwortung beim Wickeln.

    Einige Quellen zu dieser Folge:
    https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/vorlaeufige-einschaetzung-zu-unerwuenschten-stoffen-in-windeln.pdf
    https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/5750/publikationen/2021-04-26_texte_66-2021_blauer_engel_einwegwindeln_0.pdf

    • Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): Dieses Gesetz regelt allgemein, dass Produkte sicher sein müssen und keine Gefahr für die Gesundheit darstellen dürfen – unabhängig von der Zielgruppe, also ob für Erwachsene, Kinder oder Babys.
    • REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006): Diese EU-Verordnung regelt die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien und betrifft auch Stoffe, die in Konsumgütern wie Windeln verwendet werden könnten.
    • CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008): Gilt für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, die ggf. in der Herstellung zum Einsatz kommen.
    • Lebensmittelbedarfsgegenständeverordnung kann teilweise Anwendung finden, wenn es um Materialien mit Hautkontakt geht, auch wenn Windeln keine klassischen Bedarfsgegenstände im Sinne dieser Verordnung sind.
    • Es gibt keine spezielle EU-Norm oder deutsche DIN-Norm, die explizit Windeln für Babys regelt – anders als z. B. bei Spielzeug (EN 71) oder Kindersitzen (UN ECE Reg. 44/129).

      Fragen oder Feedback? Schreib uns: [email protected]
      Website: https://stoffwindelverein.de
      Instagram: @stoffwindelverein

      Intro & Outro: Hanna Bludau
      Musik: „Optimistic Dreams“ von Vlad Krotov via Pixabay

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      Mull und MythenBy Stoffwindelverein e.V.