Kai Zenner
Änderungen der KI-VO stehen in den Startblöcken. So wie es aussieht, wird das am 1. August 2024 in Kraft getretene EU-Gesetz geändert, noch bevor der Großteil der maßgeblichen Pflichten am 2. August 2026 Geltung erlangt. Kai Zenner, der Büroleiter von MdEP Axel Voss berichtet am Tag der Ausschussabstimmung im Europäischen Parlament tagesaktuell von Zeitplan und Inhalten der Änderungen der KI-VO. Die wichtigsten Stichworte. Bei der Rechtspflicht zur Vermittlung von KI-Kompetenz für Betreiber dürfte es bleiben. Es ist eine Modifikation mit Blick auf das KI-Training zu erwarten und der die Geltung verschiebt sich auf Ende 2027 beziehungsweise August 2027. Zudem steht eine Änderung der Anhangs I der KI-VO an. Die KI-VO soll bei anderweitiger sektorspezifischer Produktregulierung nicht mehr vorgehen.