Allein die üble Nachrede im Netz sei an sich schon Kündigungsgrund, sagt unser Experte Thomas Kinschewski. Das Landesarbeitsgericht urteilte, dass das der Chef nicht hinnehmen muss, weil das den Betriebsfrieden stört.
Allein die üble Nachrede im Netz sei an sich schon Kündigungsgrund, sagt unser Experte Thomas Kinschewski. Das Landesarbeitsgericht urteilte, dass das der Chef nicht hinnehmen muss, weil das den Betriebsfrieden stört.