Seit dem 1. Januar 2022 sind alle Hundebesitzer mit Wohnsitz in Südtirol per Landesgesetz verpflichtet ihren Hund durch ein genetisches Profil kennzeichnen zu lassen – im Melderegister für Heimtiere. Hundekot auf den Strassen sollte der Vergangenheit angehören. Das war das Vorhaben der Südtiroler Landesregierung. Doch die DNA-Erfassung der Hunde läuft schleppend. Die Strafen sind für Hundehalter, die noch keine DNA-Probe ihrer Hunde abgegeben haben, bis 1. Januar 2026 ausgesetzt. Dr. Franz Hintner, Präsident der Tierärztekammer Bozen, informiert im Frühstücksradio über den aktuellen Stand.