Belles Lettres — Deutsch für Dichter und Denker

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Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetz­geber dazu ver­urteilt, das Per­sonen­stands­gesetz so ab­zu­ändern, daß für die Ge­schlechts­bestim­mung jedes Neu­gebore­nen künftig ein Gen­test nötig wird. Wenn ein Kind nicht den eu­ploi­den Gono­somen­satz XX-46 oder XY-46 aufweist, ist der Arzt ver­pflich­tet, statt Mäd­chen oder Junge ein drit­tes Geschlecht ein­zutragen. Dabei sind fast alle nicht-eu­ploi­den Men­schen im Geno­typ und im Phäno­typ ein­deutig Frauen oder Män­ner. Dem Gericht ist ent­gan­gen, daß der Kläger gar nicht zu diesen Men­schen, son­dern zu einer win­zigen Min­der­heit mit X0-XY-Mosaik gehört.

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