Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vorgelegt. Damit soll der viel diskutierte §71 des Gebäudeenergiegesetzes – die sogenannte 65%-Regel – entfallen. Neue Öl- und Gasheizungen sollen wieder überall zulässig sein.Allerdings sind künftig Bioanteile vorgesehen: Ab 2029 sollen neue Anlagen mindestens 10 Prozent erneuerbare Anteile nutzen, weitere Anstiege sind geplant. Gleichzeitig greift der EU-Emissionshandel II für Gebäude und Verkehr ab 2028. Die Heizungsförderung soll bis mindestens 2029 bestehen bleiben.
Wir ordnen ein, was das Eckpunktepapier konkret bedeutet, wo wirtschaftliche Risiken liegen – und was jetzt bis zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes vor dem 1. Juli noch passieren muss.
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