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Das Institut für Legal Gender Studies hat sich 2026 erstmals an der Langen Nacht der Forschung beteiligt. Die Station des Instituts widmete sich der Frage „Kann Recht die Welt gerechter machen“ in unterschiedlichen Facetten: Besucher*innen konnten sich auf Plakaten sowohl über Diskriminierungsschutz im digitalen Zeitalter oder über die Schwerpunkte des Instituts informieren und dem Podcast bei einer Hörstation lauschen.
Wir haben die Besucher*innen aber auch selbst gefragt, ob Recht die Welt gerechter machen kann.
In dieser Folge hören Sie Eindrücke aus der Langen Nacht der Forschung.
Zu diesen Eindrücken unterhalten sich
Karin Neuwirth
und
Ella Dertschei
Der Umgang des Rechts mit Sexarbeit ist ambivalent und variiert in den verschiedenen europäischen Staaten. Unter dem Motto „sex worker´s rights are human rights“ kämpfen Sexarbeiter*innen seit den 1970er Jahren für den Schutz vor Gewalt und Ausbeutung ebenso wie für die Anerkennung ihrer freiwilligen Entscheidung, in der Sexarbeit tätig zu sein. Sie fordern insbesondere die Einhaltung ihres Rechts auf persönliche Autonomie und sexuelle Freiheit. Staatliche Maßnahmen, die Sexarbeit verbieten oder sie nur unter staatlicher Kontrolle dulden, greifen in diese Menschenrechte ein.
Über den rechtlichen Umgang mit Sexarbeit in der Schweiz sprechen wir in dieser Folge mit Lelia Hunziker von der schweizerischen Fachstelle für Frauenhandel und Frauenmigration (kurz FIZ), die sie zum Zeitpunkt der Aufnahme geleitet hat (parallel zu ihrer Vorstandsposition bei ProCoRe, der nationalen Geschäftsstelle für Sexarbeit). Im Gespräch hebt sie insbesondere die Rolle der FIZ als Beratungsstelle für und Interessensvertretung von Sexarbeiter*innen hervor und erklärt, inwiefern diese Funktion vom Verhältnis zwischen Sexarbeit und Frauenhandel geprägt ist.
Diese Folge befasst sich mit den Auswirkungen rechtlicher, psychiatrischer und gesellschaftlicher Strukturen auf Körper und Handlungsmacht von Frauen* und nicht-binären Personen im österreichischen Maßnahmenvollzug und fragt, wie die Einschätzung von „Gefährlichkeit“ diese prägt. Historische und theoretische Perspektiven (u. a. Foucault, Butler) werden mit empirischen Einblicken zu Agency-Strategien, intersektionalen Dynamiken und Lücken in der forensischen Nachsorge verbunden. Zudem werden die Herausforderungen der Entlassung beleuchtet und aufgezeigt, warum eine ressourcenorientierte, gerechte Praxis über Institutionen hinaus notwendig ist.
Es unterhalten sich
Kathrin Bereiter
und
Linda Greuter
Wir empfehlen folgende weiterführende Texte zum Thema:
Bereiter/Kitzberger, „Das ist alles ein wenig – auf gut Deutsch – ein Eiertanz!“
Bereiter, Doing Gender im Maßnahmenvollzug
Der Verein FmB ist die erste Interessensvertretung für Frauen, Mädchen und nicht binäre Personen mit Behinderungen in Österreich. Seit 2023 arbeitet der Verein FmB daran, die Lage für Frauen* mit Behinderungen zu verbessern und mehr Sichtbarkeit für ihre Anliegen zu schaffen. Die Arbeit von FmB umfasst viele Bereiche wie Arbeit, Bildung, Kultur, Gewaltschutz, Partizipation in der Gesellschaft und Politik.
Es unterhalten sich
Heidemarie Egger (FmB),
Nina Eckstein (FmB)
und Linda Greuter (Institut für Legal Gender Studies, JKU).
Infos zur Mitgliedschaft beim FmB und zu aktuellen Veranstaltungen könnt ihr hier finden.
Hier geht’s zur Folge 5 über die Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzung in Österreich.
Hier geht es zum Gespräch über feministisches, inklusives Leben in Wien mit Heidemarie Egger und Julia Moser auf Radio Orange vom 4.4.2025.
Rechte geschlechtlicher Minderheiten werden in Österreich in erster Linie vor Gerichten erkämpft bzw durch diese sichergestellt. Die Gesetzgebung sieht meist keine entsprechenden Regelungen vor. Dies führt zu einigen Unklarheiten, insbesondere betreffend die Eintragung eines alternativen Geschlechtseintrages bzw Streichung desselben für Trans* und Inter* Personen.
In der dritten Folge 2025 sprechen wir mit Nick Markwald von der Europa-Universität Flensburg über den status quo der Rechte von inter*, trans* und nicht-binären Menschen in Deutschland. Dort gilt seit 2024 das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (sog Selbstbestimmungsgesetz). Es ermöglicht trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen vereinfacht per Erklärung vor dem Standesamt ändern zu lassen.
Weiters gibt uns Nick einen Einblick in das interdisziplinäre Foschungsprojekt Normative Implikationen der Menschenrechte von Menschen mit DSD (Differences of sex development) in einer nicht-binären Rechtswelt sowie in die Forschungsarbeit zum Thema Regulierung von Operationen an inter*Kindern im Rahmen des Sonderforschungsbereiches „Sexdiversity“.
Hier geht´s zur Folge #6, in der wir uns bereits mit geschlechtsnormierenden Operationen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen in Österreich auseinandergesetzt haben
Mathias Möschel (Professor CEU, Vienna)
and
Linda Greuter (Institute for Legal Gender Studies, JKU Linz)
are speaking about the new EU Directive.
Die körperlichen Geschlechtsmerkmale von Personen sind vielfältig und eben nicht nur weiblich oder männlich. Trotz dieser Vielfalt werden die Körper von intergeschlechtlichen Personen häufig durch operative Eingriffe verändert. Diese normierenden Operationen werden häufig bereits im Kinder- und Jugendalter vorgenommen und haben schwerwiegende Folgen für Betroffene.
In der ersten Folge 2025 widmen wir uns einer Praxis, die medizinisch aber auch rechtlich nicht mehr zeitgemäß ist und weitreichende rechtliche Fragen aufwirft.
Es unterhalten sich
Magdalena Klein (Vizeobmensch VIMÖ qualifizierte Peer-Berater*in bei Variationen der Geschlechtsmerkmale und Bildungsreferent*in bei der Beratungseinrichtung und Bildungsstelle Var.Ges),
Alois Birklbauer (Professor für Strafrechtswissenschaften, JKU LInz)
und
Ella Dertschei (Universitätsassistentin, Institut für Legal Gender Studies, JKU Linz).
Im Jahr 2008 hat sich Österreich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet. Das Übereinkommen verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen gleiche Menschenrechte zu gewährleisten und gleiche Chancen zu ermöglichen. Es enthält Maßnahmen, die das gesellschaftliche Bewusstsein für Barrieren und Behinderung in allen Lebensbereichen nachhaltig verändern sollen.
Im Jahr 2023, also 15 Jahre nach der Ratifizierung, wurde die Umsetzung der Konvention durch den UN-Fachausschuss überprüft.
Das Ergebnis zeigt, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund vieler Faktoren vom gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Leben ausgeschlossen oder benachteiligt werden. Besonders Frauen* und Mädchen* mit Behinderungen, sind aufgrund ihres Geschlechts einem zusätzlichen Risiko von Diskriminierung ausgesetzt.
Über das Ergebnis dieser Überprüfung und die Arbeit des Bundes MonitoringAuschusses unterhalten sich:
die Mitglieder des MonitoringAusschusses
Tobias Buchner (Vorsitzender),
Daniela Rammel (stv. Vorsitzende),
die Juristin der Geschäftsstelle Nina Eckstein,
&
Linda Greuter (Institut für Legal Gender Studies).
Can we learn law using our bodies? The method of embodied learning gained attention in science and in teaching.
In this episode, you can hear an interview with the dancer, performer and expert on embodied learning
Mahesh Eranga Umagiliya
and
Linda Greuter.
Also, you will hear some sound samples from the workshop Rights-Moves, that took place in April 2024 at Sonnensteinloft, Linz. In the Pilot Course Rights-Moves this method has been applied.
Rights-Moves is a collaboration of the JKU Linz and the University of Applied Arts Vienna.
The project was funded by the LIT Open Innovation Center (Call: New Courses in Teaching).
More information about the wokshop Rights-Moves: here.
More information about the NGO VisAbility: here.
In dieser Folge betrachten wir den Entwurf der EU-Kommission zur Regelung von künstlicher Intelligenz und Algorithmen.
Wie reagiert die EU auf technologische Entwicklungen internationaler Unternehmen?
Was braucht es für einen fairen Einsatz von künstlicher Intelligenz?
Über diese Fragen unterhalten sich:
Victoria Gujarro Santos (Universität Münster)
und
Linda Greuter.
O-Ton entnommen aus einer Rede von Margarethe Vestager (Kommissarin für Digitales und geschäftsführende Vizepräsidentin der EU Kommission), Europäisches Parlament Juni, 2023.
Mehr Information zur LVA Rechts-Bewegungen und zur Anmeldung: hier.
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Das Institut für Legal Gender Studies gibts jetzt auch zum Hören.
Im Zentrum unseres Podcasts steht die Analyse rechtlicher und gesellschaftlicher Ungleichheit aus der Perspektive grund- und menschenrechtlicher Gleichheitsgarantien. Zusammen besprechen wir Fragen der feministischen Rechtswissenschaft, des Diskriminierungsschutzes, der rechtlichen Anerkennung gesellschaftlicher Vielfalt und pluralistischer Lebensweisen in Theorie und Praxis. Auch widmen wir uns den Themen Rechtsschutz und Rechtsdurchsetzung von individuellen Rechten.
Der Podcast soll dadurch einen Blick hinter die Kulissen des Unibetriebes und einen Einblick in das akademische Leben an der JKU verschaffen.