Gerichte müssen Härtefälle bei Eigenbedarf genau prüfen
Bei Eigenbedarfskündigungen von Wohnraum müssen die Gerichte sehr genau auf Härtefälle prüfen. Bei gesundheitlichen Härten müssen auch Gutachten eingeholt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Gerichte müssen Härtefälle bei Eigenbedarf genau prüfen
Bei Eigenbedarfskündigungen von Wohnraum müssen die Gerichte sehr genau auf Härtefälle prüfen. Bei gesundheitlichen Härten müssen auch Gutachten eingeholt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.