Ein PlimPlim kann nicht als akustisches Erkennungsmerkmal geschützt werden, hat ein EU-Gericht entschieden. Das wäre ja auch PlemPlem, meint Detlev Gröning.
Ein PlimPlim kann nicht als akustisches Erkennungsmerkmal geschützt werden, hat ein EU-Gericht entschieden. Das wäre ja auch PlemPlem, meint Detlev Gröning.