Gutscheine statt Geld zurück in Theatern ist zulässig
Fällt eine Theaterveranstaltung aus, kann der Veranstalter einen Gutschein ausstellen. Ein Kläger wollte sich dagegen wehren und ist nun vor Gericht gescheitert.
Gutscheine statt Geld zurück in Theatern ist zulässig
Fällt eine Theaterveranstaltung aus, kann der Veranstalter einen Gutschein ausstellen. Ein Kläger wollte sich dagegen wehren und ist nun vor Gericht gescheitert.