Am 9. Juli 2024 entschied der Bundesgerichtshof in der Rechtssache VIa ZR 83/22 ueber die Haftung von Dienstleistern in geschaeftlichen Transaktionen. Der Fall betraf einen Verbraucher, der Schadensersatz wegen mangelhafter Dienstleistungen verlangte. Das Gericht stellte fest, dass eine Haftung nicht allein bei Nichterfuellung vorliegt, sondern auch der Grad der Fahrlaessigkeit bewertet werden muss. Der Dienstleister hatte seine Pflichten zwar verletzt, aber angemessene Anstrengungen unternommen, sodass eine vollstaendige Haftung nicht gegeben war. Zudem wurde die Mitverantwortung des Verbrauchers hervorgehoben, da er Maengel haette erkennen koennen. Die Entscheidung beeinflusst zukuenftige Schadensersatzprozesse und setzt neue Standards in der juristischen Praxis. [9786] [AI-generated content]