Halteverbot muss drei Tage vorher angekündigt werden
Autos, die in kurzfristig eingerichteten Halteverboten stehen, dürfen erst drei volle Tage nach Aufstellung der Schilder abgeschleppt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden.
Halteverbot muss drei Tage vorher angekündigt werden
Autos, die in kurzfristig eingerichteten Halteverboten stehen, dürfen erst drei volle Tage nach Aufstellung der Schilder abgeschleppt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden.