Urteil der Woche – MDR JUMP

Halteverbot muss drei Tage vorher angekündigt werden


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Autos, die in kurzfristig eingerichteten Halteverboten stehen, dürfen erst drei volle Tage nach Aufstellung der Schilder abgeschleppt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden.
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Urteil der Woche – MDR JUMPBy Mitteldeutscher Rundfunk