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In dieser Folgen werden die besonderen Vorschriften zum Handelskauf (§§ 373 ff. HGB), insbesondere die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB, thematisiert.
By Lehrstuhl Prof. Dr. Gregor Roth | Juristenfakultät | Universität LeipzigIn dieser Folgen werden die besonderen Vorschriften zum Handelskauf (§§ 373 ff. HGB), insbesondere die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB, thematisiert.