Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II haben laut einer Entscheidung des Sozialgerichts Konstanz von letzter Woche kein Anrecht auf erhöhte Bezüge wegen der Corona-Krise. Das Gericht lehnte den Vorstoß eines Hartz-IV-Beziehers ab, der Zuschüsse oder ein Darlehen beantragt hatte, um Lebensmittelvorräte, Mundschutz und Desinfektionsmittel zu kaufen.
AutorInnen: Tagesredaktion
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Produktionsdatum: 06.04.2020
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