Hersteller muss nicht vorab über Modellwechsel informieren
Hersteller sind nicht verpflichtet, Kunden im Voraus über neue Modelle zu informieren. Das Landgericht Wuppertal erklärte, es gebe keine Pflicht, die Vorgängermodelle als Auslaufmodell zu bezeichnen.
Hersteller muss nicht vorab über Modellwechsel informieren
Hersteller sind nicht verpflichtet, Kunden im Voraus über neue Modelle zu informieren. Das Landgericht Wuppertal erklärte, es gebe keine Pflicht, die Vorgängermodelle als Auslaufmodell zu bezeichnen.