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Hessischer VGH kassiert Demo-Auflagen: "From the River to the Sea" nicht per se strafbar


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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil die Pauschalauflagen gegen die Verwendung des Slogans "From the River to the Sea" bei oeffentlichen Kundgebungen aufgehoben. Der VGH entschied, dass der Slogan an sich nicht strafbar ist und kritisierte die pauschalen Auflagen als nicht rechtskonform. Dies hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf kuenftige Demonstrationen, da Organisatoren und Teilnehmer nun gegen zu strikte Auflagen vorgehen koennen. Das Urteil staerkt das Recht auf Meinungsaeusserung und Versammlungsfreiheit, und es bleibt abzuwarten, wie die hessischen Behoerden die neue Rechtsprechung umsetzen werden. [1612] [AI-generated content]
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eXODABlog Echte GrichtsurteileBy Tobias Stephan