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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist beschlossen und tritt voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen sind zum Einrichten einer internen Meldestelle verpflichtet, über die Verstöße gemeldet werden können. Ebenso enthält das HinSchG einige Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber:innen. Welche Pflichten das Gesetz für Arbeitgeber enthält und welche Änderungen es im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf gibt, erfahren Sie von Fatima Akdogan in dieser Folge von Artikel 5.
By ADVANT BeitenDas neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist beschlossen und tritt voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen sind zum Einrichten einer internen Meldestelle verpflichtet, über die Verstöße gemeldet werden können. Ebenso enthält das HinSchG einige Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber:innen. Welche Pflichten das Gesetz für Arbeitgeber enthält und welche Änderungen es im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf gibt, erfahren Sie von Fatima Akdogan in dieser Folge von Artikel 5.

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