Mediaplayer, über die sich illegal Filme und Serien aus dem Internet streamen lassen, können gegen EU-Recht verstoßen. Das hat am Mittwoch der Europäische Gerichtshof, der EuGH entscheiden. Das Abspielen von urheberrechtlich geschützten Werken über bestimmte Player ist nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen, so die Begründung der Richter für das überraschende Urteil. Die Richter nannten auch ein Beispiel: wenn auf dem Player sogenannte Add-ons vorinstalliert sind, die kostenlosen Zugang zu illegalen Streaming-Websites ermöglichen, dann ist das nicht erlaubt.