06.08.2017 - By Otto & Kollegen
Seit dem 01.01.2017 ist sie auch in Berlin angekommen – die Rauchmelderpflicht. Doch diese einfache Aussage, wie man sie gerne mal in der Zeitung liest, ist etwas irritierend…
Richtig ist, dass alle Neubauten ab dem 01.01.2017 mit Rauchmeldern in Aufenthaltsräumen ausgestattet werden müssen. Mit Neubauten sind allerdings nur die Bauten gemeint, die eben nach dem ersten Januar fertig gestellt werden, was also alle Immobilien, die vor dem 01.01.2017 fertig waren zu „Altbauten“ im Sinne dieser Regelung macht.
Diese Pflicht trifft in erster Linie Vermieter und Eigennutzer. Erstere dürfen die Kosten allerdings auf den Mieter umlegen.
- Welche Merkmale aber müssen diese Rauchmelder erfüllen?
- Wann muss man die Batterien wechseln?
- Wer kontrolliert das eigentlich?
- Wie sinnvoll ist diese Regelung?
Wir wünschen wie immer viel Spaß und Kurzweil!