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IFM 23: Milieuschutz

06.04.2015 - By Otto & KollegenPlay

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Eine Stadt entwickelt sich auf vielerlei Arten. Zuwanderung, Arbeitsmöglichkeiten, Geschichte, alles wirkt darauf ein, wie eine Stadt aussieht und funktioniert – oder eben nicht. Selbstverständlich ist es sinnvoll, die Entwicklung einer Stadt zu steuern: Den Verkehr, die Frage nach Grünflächen oder Erholungsgebieten, den Bedarf an Grundschulen oder Schwimmbädern – das kann kein Markt regeln.

Neuerdings meinen die Stadtplaner und -entwickler offensichtlich, einen Fortschritt durch Stillstand zu schaffen. Das soll geschehen, indem man verhindert, dass Wohnungen bzw. Häuser über einen gewissen Grad hinaus modernisiert werden. „Soziale Erhaltungsverordnung“ heißt das dann, umgangssprachlich auch „Milieuschutz“.

Wenn jemand sich also entschließt, zwei Wohnungen im eigenen Haus zusammenzulegen oder neue, größere Balkone anzubauen, so muss er vorher fragen, ob er das überhaupt darf.

Hierdurch könnte es schließlich passieren, dass durch die erhöhte Miete eine „soziale Verdrängung“ stattfindet und sich das Milieu dahingehend „verschlechtert“, dass nur Menschen, die höhere Mieten zahlen können im Kiez wohnen – polemisch formuliert.

Selbst, wenn also ein Mieter eine Fußbodenheizung und Panoramafenster haben wollen würde: Pustekuchen. Wird nicht genehmigt. Maßgeblich sind – kein Gag – die „Prüfkriterien für die Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnungen in den Erhaltungsgebieten“. Logisch, eigentlich.

Bislang wohnt in Berlin fast jeder Zehnte in einem Milieuschutzgebiet. Weitere Gebiete kommen regelmäßig dazu. Zeit, die eine oder andere Kritik zu üben – und wie immer vieles mehr!

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