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Die erste Bundestagsdebatte über den Paragraph 219a fand bereits im Februar statt. Auch der zuständige Rechtsausschuss hat die Sachverständigenanhörung schon hinter sich. Darin wurde mit ExpertInnen für die juristischen, medizinischen und sozialen Fragen beraten, ob das sogenannte 'Werbeverbot' bei Schwangerschaftsabbrüchen sinnvoll, verfassungskonform und gerecht ist.
By Die erste Bundestagsdebatte über den Paragraph 219a fand bereits im Februar statt. Auch der zuständige Rechtsausschuss hat die Sachverständigenanhörung schon hinter sich. Darin wurde mit ExpertInnen für die juristischen, medizinischen und sozialen Fragen beraten, ob das sogenannte 'Werbeverbot' bei Schwangerschaftsabbrüchen sinnvoll, verfassungskonform und gerecht ist.