Ein Feuerwehrmann aus Rheine verlangte für 5.600 Stunden Rufbereitschaft der vergangenen Jahre einen Freizeitausgleich oder eine Zahlung von rund 100.000 Euro. Er verklagte seinen Arbeitgeber. Aber ist Bereitschaftszeit gleich Arbeitszeit?
Ein Feuerwehrmann aus Rheine verlangte für 5.600 Stunden Rufbereitschaft der vergangenen Jahre einen Freizeitausgleich oder eine Zahlung von rund 100.000 Euro. Er verklagte seinen Arbeitgeber. Aber ist Bereitschaftszeit gleich Arbeitszeit?