06.01.2023 - By Daniel Müller
Eins ist klar: Steuerfreie Gehaltsextras kommen immer gut an!
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung, mit der ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern etwas Gutes tun kann. Die Zahlung in Höhe von 3000,00€ kann in kleinen Raten im Zeitraum vom 26.10.22 - 31.12.2024 pro Arbeitsverhältnis gezahlt werden.
Das klingt schon Mal gut, oder?
Auch Teilzeitarbeitnehmer und Minijobber haben ein Recht auf diese Prämie! Als Arbeitgeber gibt es allerdings ein paar wichtige Punkte zu beachten, wenn du deinen Mitarbeitern diese steuerfreie Prämie zahlen möchtest. Deshalb habe ich uns Steuerberater Jürgen Kleine zu einem Interview eingeladen, damit wir heute alle Möglichkeiten der Inflationsausgleichsprämie kennenlernen. Er sagt zum Beispiel, dass es sinnvoll ist, andere freiwillige Leistungen durch diese Ausgleichsprämie zu ersetzen.
Im Video erfährst du ganz genau, warum, wie das mit der Inflationsausgleichsprämie funktioniert und welche Vorteile diese Zahlung für alle hat.
Ich freue mich, dass du dabei bist. Lass mir gerne ein Abo da, um keine Infos rund um die Zeitarbeit mehr zu verpassen. Die Kontaktdaten von Jürgen Kleine findest du weiter unten in der Beschreibung.
Bis zur nächsten Folge,
Dein Daniel
#liebezeitarbeit #inflationsausgleichsprämie #steuerfreieextras
00:00 Intro Steuerberater Jürgen Kleine
00:50 Inflationsausgleichsprämie
03:50 Prämie für Teilzeit und Minijob
04:45 Grenzen & Tarifverträge
08:11 So funktioniert's!
09:55 Steuerpflichtige und steuerfreie Prämien
12:05 Win-Win-Situation
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