Jagdwissen to go

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Jagdwissen to go episodes

  • Die Drückjagdsaison
    Die Drückjagdsaison läuft. In dieser Folge geht es um Planung, Ablauf und Sicherheit bei Drückjagden, um die aktuelle UVV Jagd (VSG 4.4) und um die Frage, warum die Drückjagd mit der verbotenen Hetzjagd nichts zu tun hat. Für Jägerinnen und Jäger gibt es konkrete Regeln vom Parkplatz bis zur Nachsuche, für Interessierte und Kritiker einen ehrlichen Blick hinter die Kulissen.

    ++ HINWEIS: In einer früheren Version gab es leider einen Misch-Fehler und es fehlt ein paar kleinere Sequenzen. Das habe ich korrigiert. Bitte entschuldigt dieses Versehen! ++

    Quellen:
    1. SVLFG: Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4), Ausgabe 22. August 2024: https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/4602f00372a5a47d/3ae5d95e332a/vsg4_4-jagd.pdf
    2. SVLFG: Hinweise zur Ansprache des Jagdleiters bei Schalenwildjagden: https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/3c4c1d7bf8683dc1/ea72a04c79ef/flyer-checkliste-jagdansprache-schalenwild.pdf
    3. VSG 4.4, ältere Fassung mit Durchführungsanweisungen (Vergleich Signalkleidung), hier als Abdruck des Landkreises Regen: https://www.landkreis-regen.de/wp-content/uploads/2017/03/Unfallverhuetungsvorschrift-Jagd-1.pdf
    4. Bundesjagdgesetz § 19 (Sachliche Verbote): https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html
    5. Bundesjagdgesetz § 22 (Jagd- und Schonzeiten): https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__22.html
    6. Bundesjagdgesetz § 22a (Nachsuche, Wildfolge): https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__22a.html
    7. Bundesjagdgesetz § 16 (Jugendjagdschein): https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__16.html
    8. Tierschutzgesetz § 3: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__3.html
    9. Bayerisches Jagdgesetz Art. 29: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayJG-29
    10. Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang III Abschnitt IV: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2004/853/oj
    11. LAVES Niedersachsen: ASP, Fragen und Antworten: https://www.laves.niedersachsen.de/download/193409/Fragen_und_Antworten_zu_Uebertragung_Symptomen_und_vorbeugenden_Massnahmen_PDF_nicht_barrierefrei_.pdf
    12. Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern: ASP, Hygieneregeln für die Jagd: https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20für%20Landwirtschaft%20und%20Umwelt/Dateien/Downloads/ASP%20-%20Hygieneregeln%20für%20die%20Jagd.pdf
    43 min
  • Ballistik von Jagdwaffen
    In dieser Folge geht es um das physikalische Fundament jeder Jagd: die Ballistik von Jagdwaffen. Behandelt werden Innenballistik (Zündung, Druckaufbau, Drall), Außenballistik (Trajektorie, Luftwiderstand, ballistischer Koeffizient), Munitionsarten bei Büchsen (Deformation, Teilzerlegung, bleifreie Geschosse) sowie Endballistik (Wundkanal, Schockwirkung, Auftreffenergie). Abschließend werden die Besonderheiten der Schrotflinte und die Gefährdungsbereiche beider Waffenarten behandelt.


    35 min
  • Das Rotwild
    Der Rothirsch (Cervus elaphus) — Deutschlands größtes regelmäßig freilebendes Wildtier und nach dem Elch die größte Hirschart Europas. Eine Folge über Biologie, Verhalten, Lebensraum und jagdliche Verantwortung — für Jäger und Naturinteressierte.
    Ernährungsökologisch ist Rotwild ein Intermediärtyp nach Hofmann: flexibel zwischen Raufaser und nährstoffreichen Konzentraten — anders als das Reh, das als Konzentratselektierer auf leicht verdauliche Nahrung angewiesen ist. Das Leittier des Kuhrudels ist definitionsgemäß ein führendes Alttier mit Kalb — ein jagdpraktisch oft unterschätztes Detail.

    Schwerpunkt der Folge ist die genetische Verarmung deutscher Rotwildpopulationen durch Lebensraumfragmentierung und die gesetzliche Beschränkung auf Bewirtschaftungsgebiete. Sichtbares Symptom in betroffenen Populationen ist die Brachygnathia inferior — eine Unterkieferverkürzung als Folge von Inzuchtdepression.

    Quellen
    • Westekemper & Balkenhol (2022) — Genetische Untersuchung deutscher Rotwildvorkommen, Universität Göttingen, gefördert vom DJV: www.jagdverband.de/content/rotwild-genetisch-verarmt
    • Arnold et al. (2015) — Winteranpassung des Rotwildes, Vetmeduni Wien, American Journal of Physiology: www.vetmeduni.ac.at/de/infoservice/presseinformationen/presseinfo2015/hirsche-winter
    • Rotwild — Steckbrief und Jagdzeiten, Deutscher Jagdverband: www.jagdverband.de/content/rothirsch-cervus-elaphus
    • Rotwild als Wildtier des Jahres 2026, NABU: www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/sonstige-saeugetiere/30840.html
    19 min
  • Das jagdliche Aneignungsrecht
    Das Aneignungsrecht nach § 1 Abs. 1 BJagdG gibt dem Jagdausübungsberechtigten das ausschließliche Recht, Wild zu hegen, zu erlegen und sich anzueignen — einschließlich Fallwild, krankem Wild und Abwurfstangen (§ 1 Abs. 5 BJagdG). Es ruht nicht in der Schonzeit; diese beschränkt nur die aktive Jagdausübung.

    Greifvögel und Falken unterliegen dem Jagdrecht; die BWildSchV enthält für sie kein Besitzverbot gegenüber dem Jagdausübungsberechtigten (Anlage 4 BWildSchV). Federn sind als „ohne weiteres erkennbare Teile" nach § 1 Abs. 2 BWildSchV ebenfalls Wild — Aufnehmen, Behalten und Verschenken ist zulässig, Verkaufen nicht. Bei verletzten Greifvögeln gilt: Tier sichern, Revierinhaber und untere Naturschutzbehörde unverzüglich informieren (§ 45 Abs. 5 BNatSchG).

    Bei der Kitzrettung schließen rechtfertigende Pflichtenkollision und rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB) die Rechtswidrigkeit oft aus — die enge Absprache mit dem Revierinhaber bleibt aber der beste Weg.

    Unbefugtes Aneignen von Wild ist in allen Fällen Wilderei nach § 292 StGB. Das Verhältnis von Jagd- und Artenschutzrecht bestimmt sich nach § 37 Abs. 2 BNatSchG und dem Grundsatz lex specialis.

    Rechtsquellen § 1 Abs. 1, 2, 4, 5, § 2, § 22 Abs. 1 BJagdG · § 1 Abs. 2, Anlage 1, Anlage 4 BWildSchV · § 37 Abs. 2, § 44 Abs. 1, § 45 Abs. 5 BNatSchG · § 34, § 292 StGB · § 17 TierSchG
    27 min
  • Neozoen und invasive Arten
    In dieser Folge sprechen wir über jagdrelevante Neozoen und invasive gebietsfremde Tierarten in Deutschland und Europa: Biologie, Ökologie, rechtliche Pflichten und praktische Maßnahmen für den Jäger.

    Besprochene Arten: Marderhund, Waschbär, Nutria, Amerikanischer Nerz (Mink), Sikawild und Nilgans; kurz erwähnt: Damhirsch, Muffelwild, Fasan
    HInweis: In einer früheren Version des Audio-Tracks gab es einen Schnittfehler. Ich habe den Track aktualisiert. (22.8.2026)

    Relevante Quellen & Links:
    • EU-Verordnung 1143/2014 (IAS-Verordnung): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R1143
    • Aktuelle EU-Unionsliste invasiver Arten: https://www.bfn.de/art-4-unionsliste#anchor-14747
    27 min
  • Der Mäusebussard
    Der Mäusebussard ist der häufigste Greifvogel Mitteleuropas — und trotzdem einer der missverstandensten. Diese Folge ist ein vollständiges Porträt: Biologie, Verhalten, Gefieder, Bestand und jagdrechtliche Einordnung.
    • Biologie und Steckbrief Körperlänge 51–58 cm, Spannweite bis 137 cm. Weibchen deutlich größer und schwerer als Männchen. Namensgeber: Wühlmäuse als Hauptbeute — bis zu 1.000 Stück im Jahr.
    • Gefieder und Bestimmung Das variabelste Gefieder aller mitteleuropäischen Greifvögel: von cremeweiß bis dunkelbraun. Die drei Morphen, sichere Feldmerkmale wie Karpalflecken und Brustbinde sowie die Unterschiede zwischen Jungvogel und adultem Tier werden ausführlich erklärt.
    • Lebensraum und Verbreitung Standvogel und Kurzstreckenzieher, verstärkt durch Wintergäste aus Nordosteuropa. Ideallebensraum: Kulturlandschaft mit Waldrändern und offenen Flächen — die mitteleuropäische Agrarlandschaft als Erfolgsrezept.
    • Jagdweise und Brutbiologie Ansitzjagd, Thermikkreisen, Rütteln — drei Strategien eines Opportunisten. Brutzeit, Gelegestärke und Nestlingsdauer werden erklärt.
    • Bestand und Gefährdung Ca. 80.000–135.000 Brutpaare in Deutschland — rund die Hälfte des gesamten mitteleuropäischen Bestands. Windkraftanlagen und Vermaisung als unterschätzte Bedrohung: In Schleswig-Holstein wurde auf Untersuchungsflächen ein Bestandsrückgang von 76 % festgestellt.
    • Jagdrecht Der Mäusebussard ist Wild nach § 2 BJagdG — kein reines Naturschutzobjekt. Ganzjährige Schonung nach BJagdG i. V. m. Bundeswildschutzverordnung, bundesweit seit 1977. Gleichzeitig streng geschützt nach BNatSchG. Was das für den Jagdausübungsberechtigten konkret bedeutet, wird praxisnah erläutert.
    27 min
  • Gesellschaftsjagden
    Gesellschaftsjagden sind mehr als viele Jäger auf einer Fläche. Hinter Drückjagd und Treibjagd steckt ein präzises System aus Wildbiologie, Wildmanagement, Recht und waidmännischer Kultur. In dieser Folge erklären wir, wie beide Jagdformen funktionieren, warum der Herbst kein Zufall ist — und was das Streckelegen mit Respekt zu tun hat. Auch für alle, die nicht jagen.

    Rechtsquellen
    • Bundesjagdgesetz (BJagdG) — Rahmengesetz für das Jagdrecht in Deutschland. Regelt jagdbare Tierarten, erlaubte Methoden und Strafvorschriften. Einschlägig für Jagdausübung und Jagdscheinpflicht: §§ 1, 15, 19, 21, 22 BJagdG. Seit der Föderalismusreform 2006 haben die Länder faktischen Vorrang bei der Ausgestaltung.
    • Landesjagdgesetze — regeln Gesellschaftsjagden konkret, insbesondere die Pflicht zum Jagdleiter und die Definition ab welcher Teilnehmerzahl eine Gesellschaftsjagd vorliegt. Beispiele:
      • LJG NRW, § 17a — Definition Gesellschaftsjagd (mehr als vier Personen), Pflicht zum Jagdleiter, Schießübungsnachweis für Bewegungsjagden auf Schalenwild
      • SächsJagdG, § 20 Abs. 5 — Gesellschaftsjagden bei mehr als vier Jägern, Pflicht zur Bestimmung eines Jagdleiters
    • UVV Jagd VSG 4.4 (Unfallverhütungsvorschrift der SVLFG) — schreibt die Funktion des Jagdleiters bei Gesellschaftsjagden verbindlich vor. § 4 VSG 4.4: Pflicht zur Bestimmung eines Jagdleiters, Einweisung der Schützen und Treiber, Bezeichnung des Schussbereichs je Stand, Verbot des Stände-Verlassens vor Beendigung des Treibens. Die VSG 4.4 ist über die SVLFG abrufbar (Suchbegriff: VSG 4.4).
    • VO (EG) Nr. 853/2004 — EU-Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, in Kraft seit 1. Januar 2006. Einschlägig für Jäger: Anhang III, Abschnitt IV, Kapitel I — Schulung von Jägern in Gesundheits- und Hygienefragen, Definition und Pflichten der kundigen Person, Merkmalsuntersuchung des erlegten Wildes.
    • Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 — spezifische Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen, zuletzt geändert 2022. Gilt für Schwarzwild, Dachs und andere empfängliche Wildarten — vor dem Inverkehrbringen und beim Eigenverbrauch. Hebt die frühere VO (EG) Nr. 2075/2005 auf.
    Mehr zum ThemaLandesjagdgesetze variieren erheblich. Wer als Jagdgast in einem anderen Bundesland an einer Gesellschaftsjagd teilnimmt, sollte vorab prüfen, ob ein Schießübungsnachweis erforderlich ist. Anlaufstellen sind die jeweiligen Landesjagdverbände — eine Übersicht findet sich beim Deutschen Jagdverband (DJV).
    21 min
  • Wildbrethygiene und -vermarktung
    Wildbrethygiene beginnt vor dem Schuss und endet auf dem Teller. Diese Episode erklärt, was Jäger wissen müssen, wenn sie Wild abgeben oder selbst verzehren wollen.

    Themen sind die Lebendbeschau als erster hygienischer Schritt, Schussdisziplin, Aufbrechen und Kühlung, die verschiedenen Vermarktungswege mit ihren jeweiligen Pflichten sowie die Trichinenuntersuchung – inklusive einer wichtigen Änderung: Die Nutria ist seit Juni 2020 nicht mehr untersuchungspflichtig, ältere Gesetzestexte im Netz sind insoweit überholt.

    Ein Schwerpunkt liegt auf häufigen Fehlern in der Praxis: die Verwechslung der Stichtage für „kundige Person" und „ausreichend geschulte Person", die 100-km-Grenze bei der Abgabe an den lokalen Einzelhandel, die Registrierungspflicht als Lebensmittelunternehmer und die Tatsache, dass Schulung allein zur Trichinenprobenahme nicht berechtigt – es braucht zusätzlich die explizite Beauftragung durch das Veterinäramt.Wer gegen die Trichinenuntersuchungspflicht verstößt, begeht eine Straftat mit gesetzlicher Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe in schweren Fällen.

    Rechtsgrundlagen: VO (EG) 852/2004, VO (EG) 853/2004, Tier-LMHV, VO (EU) 2015/1375, BGBl. I Nr. 30 vom 29.06.2020.

    Hinweis: In einer früheren Version gab es einen Misch-Fehler. Ich habe die Audio-Datei ausgetauscht.Vielen Dank für Eure Hinweise!
    26 min
  • SPECIAL - Gänsegeier in Norddeutschland
    In diesem Special geht es um den außergewöhnlichen Vorfall vom Juni 2026, bei dem ein Gänsegeier in Niedersachsen (Klein Lobke/Sehnde und Algermissen) zweimal hintereinander Storchennester ausräumte. 

    Wir ordnen das biologisch ein: Warum Gänsegeier eigentlich keine lebende Beute jagen können, wie der Wiederansiedlungserfolg in Spanien und Frankreich aussieht, warum gerade Junggeier auf weite Erkundungsflüge bis nach Norddeutschland gehen – und warum das Verhalten zwar außergewöhnlich, aber biologisch erklärbar war.
    14 min
  • Wie Raben denken

    Vier Arten, ein Thema:
    Kolkrabe, Rabenkrähe, Nebelkrähe und Elster — jagdrechtlich relevant nach § 2 BJagdG, ökologisch bedeutsam, kognitiv außergewöhnlich. Die Folge verbindet Biologie und Jagdpraxis mit Kognitionsforschung und der jahrtausendealten Erfahrung der Falknerei.
    Alle Rabenvögel sind Singvögel
    (Passeriformes) — der Kolkrabe ist der größte Singvogel der Welt. Bestand in Deutschland: 20.000–28.000 Brutpaare, ganzjährig geschont.
    Intelligenz:
    Episodisches Gedächtnis, Perspektivübernahme, Werkzeuggebrauch, individuelle Gesichtserkennung über Jahre, soziale Weitergabe von Erfahrungswissen — alles belegt.
    Falknerei:
    Friedrich II. (De arte venandi cum avibus, ca. 1240) nutzte Corvidenverhalten systematisch zur Geländebeurteilung. Falkner lasen Mobbingverhalten als Anzeigedienst, nutzten Krähen als Konditionsindikator und Trainingspartner.
    Quellen


    Nieder et al. (2020), Krähen-Bewusstsein — doi:10.1126/science.abb1447Clayton & Dickinson (1998), episodisches Gedächtnis — doi:10.1038/26216Weir, Chappell & Kacelnik (2002), Haken-Biegen („Betty") — doi:10.1126/science.1073433Moll & Nieder (2025), Werkzeuggebrauch Rabenkrähe — doi:10.1016/j.cub.2025.07.020Marzluff et al. (2010), Gesichtserkennung — doi:10.1016/j.anbehav.2009.12.022Cornell, Marzluff & Pecoraro (2012), soziales Lernen — doi:10.1098/rspb.2011.0957Prior, Schwarz & Güntürkün (2008), Elster Spiegeltest — doi:10.1371/journal.pbio.0060202Friedrich II., De arte venandi cum avibus — Vatikanisches Digitalisat
    19 min

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„Jagdwissen to go" ist ein Podcast über die faszinierenden, überraschenden und manchmal unbekannten Seiten von Natur und Jagd. Kurz, klar und auf den Punkt: eine Folge für unterwegs.