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Schon im April 2018 hat die EU-Kommission die e-Evidence Verordnung vorgeschlagen. Wenn es nach ihr geht, sollen in der Cloud (sprich: andere Menschen ihre Computer) gespeicherte Daten von Drittstaaten ohne nennenswerte Hürden angefordert werden können. Betreiber der Plattformen die dem nicht nachkommen würden dann hohe Strafen drohen. Selbst die Bundesregierung sieht dabei eine große Gefahr von Eingriffen in Pressefreiheit und freie Meinungsäußerungen.
Schon im April 2018 hat die EU-Kommission die e-Evidence Verordnung vorgeschlagen. Wenn es nach ihr geht, sollen in der Cloud (sprich: andere Menschen ihre Computer) gespeicherte Daten von Drittstaaten ohne nennenswerte Hürden angefordert werden können. Betreiber der Plattformen die dem nicht nachkommen würden dann hohe Strafen drohen. Selbst die Bundesregierung sieht dabei eine große Gefahr von Eingriffen in Pressefreiheit und freie Meinungsäußerungen.