bAV Merkmale und was hat der 01.01.2022 damit zu tun - unser heutiges Thema
Ab 01.01.2022 ist er verpflichtend für alle bAV-Verträge.
Der durch das Betriebsrentengesetz eingeführte verpflichtende gesetzliche Arbeitgeberzuschuss bestimmt, dass der Arbeitgeber 15 % einer Entgeltumwandlung zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss weiterleiten muss, sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.Idee zur Einführung dieses Zuschusses lag schon 2018 darin, bereits heute einen Ausgleich für die spätere sozialversicherungspflichtige Versicherungsleistung (Alters-, Berufsunfähigkeitsrente oder Hinterbliebenenversorgung) zu gewähren.
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