Kants Philosophie

Kants Philosophie - Angeborene & erworbene Rechte oder: Warum es Eigentum geben muss


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Das Privatrecht fordert nach Kant die Einschränkung von jedermanns Willkür so weit, wie es nötig ist, damit neben ihr die Willkür jedes anderen bestehen kann. Alles Recht dreht sich also um die Erhaltung der Freiheit. Und daher dreht es sich um das, was Kant das Mein und Dein nennt: um das Eigentum. Hier unterscheidet Kant angeborene und erworbene Rechte, also Rechte an dem, was von Geburt her, und an dem, was durch Erwerbung das Meine ist. Das angeborene Menschenrecht ist das Recht an der eigenen Freiheit. Die eigentliche Aufgabe der Rechtsphilosophie besteht aber in der Lösung der Frage, wie man ein Recht erwerben kann, also wie Eigentum möglich ist.


Zitat: 0:08

Privatrecht: 0:29

Angeborene Rechte: 10:34

Erworbene Rechte: 17:55

Temporäre Erwerbung durch physische Inhabung: 21:21

Warum es Eigentum geben muss: 30:34

Die verkehrte Kritik an Kants Formalismus: 42:21

Der Parallelismus der Rechtsphilosophie mit der theoretischen Philosophie: 58:34

Die Dialektik des Rechts und ihre Lösung durch juridischen Idealismus: 1:02:47

Eigentum verpflichtet: 1:30:48

Beschluss: 1:43:26

Dank: 1:47:54


Das Privatrecht und den juridischen Idealismus bespricht Kant in seiner Metaphysik der Sitten: https://www.korpora.org/Kant/aa06/243.html. Zur Ergänzung und zum besseren Verständnis sollte man auch seine Vorarbeiten zur Metaphysik der Sitten lesen: https://www.korpora.org/Kant/aa23/.


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Kants PhilosophieBy Die Stimme der Vernunft