Wer in Deutschland in einem Strafverfahren freigesprochen wird, der darf nicht noch mal für dasselbe Verbrechen angeklagt werden – auch wenn es neue Beweise gibt. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden. Die Reform des entsprechenden Gesetzes verstoße gegen das Grundgesetz. Eine Entscheidung, über die viel diskutiert wird – und die mit vielen Emotionen verbunden ist.