Die Rechte und der Schutz der muslimischen Minderheit in Griechenland ist - ebenso wie umgekehrt der Schutz nichtmuslimischer Minderheiten in der Türkei - durch internationale Verträge gesichert. Unter anderem soll es den Minderheiten möglich sein, in manchen Gebieten vom Recht des Staates abweichen zu dürfen, um ihre jeweilige Religion und deren Bräuche frei ausüben zu dürfen. So gilt im Allgemeinen für Angehörige der muslimischen Minderheit in Griechenland in Familien- und Erbrechtsachen muslimisches Recht (Scharia) anstatt allgemeinem griechischem Zivilrecht. Doch was geschieht, wenn ein Angehöriger der Minderheit sich den speziellen Regeln dieser Minderheit gar nicht unterwerfen will?
Im Fall Molla Sali v Griechenland trifft der Europäische Gerichtshof wichtige Aussagen zu Minderheitenrechten und deren Schutz sowie den damit abzuwägenden Schutz jedes Individuums. Wir sprechen über diesen Fall und dessen historischen Hintergrund mit unserem Gast, dem Historiker Andreas Prischl.