Alleinstehende Frauen können normalerweise die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht von der Steuer absetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das aber nicht mehr, hat jetzt ein Gericht entschieden.
Alleinstehende Frauen können normalerweise die Kosten für eine künstliche Befruchtung nicht von der Steuer absetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt das aber nicht mehr, hat jetzt ein Gericht entschieden.