Eine Frau hatte geklagt, weil sie das Läuten der benachbarten Kirche an den Sonntagen sehr störte. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt/Main wies die Klage ab, weil die Frau freiwillig neben die Kirche gezogen war.
Eine Frau hatte geklagt, weil sie das Läuten der benachbarten Kirche an den Sonntagen sehr störte. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt/Main wies die Klage ab, weil die Frau freiwillig neben die Kirche gezogen war.