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LeiharbeiterInnen müssen eigentlich für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten, wie fest im Betrieb Beschäftigte. Und Leiharbeit darf nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kein Dauerzustand sein, wenn die LeiharbeiterInnen in die betrieblichen Abläufe der Produktion des Bestriebs, der die ArbeiterInnen leiht, eingebunden sind.
By LeiharbeiterInnen müssen eigentlich für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten, wie fest im Betrieb Beschäftigte. Und Leiharbeit darf nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kein Dauerzustand sein, wenn die LeiharbeiterInnen in die betrieblichen Abläufe der Produktion des Bestriebs, der die ArbeiterInnen leiht, eingebunden sind.