will im Sommer kaum ein Autofahrer verzichten. Doch es gibt einiges zu beachten.
E-Auto-Fahrer können dabei aufatmen.
Verbrenner haben
das Nachsehen – Klimaanlage verursacht Bußgeld
Autos heizen
sich in Rekordzeiten auf. Ihr schaltet die Klimaanlage ein – vollkommen logisch
und auch kein Thema, solange sich das Fahrzeug bewegt. Doch wird die Klimaanlage
auch im Stand bedient, funktioniert das bei Verbrennern nur beim Motorleerlauf.
Hier lauert dann auch das Problem, denn der
Motor sollte im Stand gestoppt werden.
Laufende
Motoren im Stand schädigen das Klima. Allein die Fahrer von E-Autos brauchen
sich keine Gedanken zu machen, denn hier läuft die Klimaanlage elektrisch. Für
die Lenker von Verbrennern kann es dagegen teuer werden, wenn sie bei laufender
Klimaanlage schnell zum Kiosk sprinten oder den Nachwuchs von der Kita abholen.
Stand laufen lassen – so teuer wird es
Die Klimaanlage
kann nur bei laufendem Motor aktiviert werden. Laut § 30 der StVO sind beim Fahrzeugbetrieb
unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelastungen zu vermeiden. Die Klimaanlage
wird zwar nicht gesondert aufgeführt, aber wer den Motor im Stand laufen lässt,
damit die Klimaanlage bedient werden kann, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro (Quelle: bussgeldkatalog.org).
Auch euer
Fahrzeug ist nicht begeistert, wenn der Motor im Stand läuft. Der Motor
überhitzt schnell und mit der Zeit kann die Nockenwelle Schaden nehmen. Habt
ihr Probleme beim Starten des Fahrzeuges, kann dies auch am ständigen Laufenlassen des
Motors im Stand liegen.
Noch dazu kostet der Motorbetrieb im Stand richtig
Geld. Wenn ihr die Klimaanlage sechs Minuten im Stand laufen lasst, büßt ihr
Benzin für zwei Kilometer Fahrstrecke ein.
Die Fahrzeuge in dieser Bilderstrecke besitzen zwar keine Klimaanlage, bringen euch aber trotzdem zum Staunen:
LinkStrafen
drohen auch im Ausland
Nicht nur in
Deutschland werden Bußgelder fällig, wenn die Klimaanlage im Stand läuft.
Richtig teuer wird es in Italien. Die Bußgelder sind in den letzten Jahren auf
223 bis 444 Euro angestiegen. Auch in Österreich ist das Laufenlassen von Motor
und Klimaanlage im Kraftfahrgesetz geregelt. Die Alpenrepublik trägt mit einem
Strafmaß von bis zu 10.000 Euro ziemlich dick auf. Im Alltag liegen die
Bußgelder bei etwa 80 bis 150 Euro.
Läuft der Motor
grundlos, zahlen Autofahrer in Dänemark etwa 70 Euro. Die Schweiz verlangt 60
Euro Strafe. In Großbritannien werden moderate 25 Euro fällig. Das Bußgeld soll
aber in Kürze auch dort
deutlich erhöht werden.
Wir verraten, woran es liegen kann, wenn eure Klimaanlage nach Essig riecht. Außerdem haben wir Tipps, falls eure Klimaanlage nicht richtig funktionieren sollte.