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Klimaanlage laufen lassen: Diese Regel sollten Autofahrer kennen, sonst wird’s teuer


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Auf die Klimaanlage

will im Sommer kaum ein Autofahrer verzichten. Doch es gibt einiges zu beachten.
E-Auto-Fahrer können dabei aufatmen.

Verbrenner haben
das Nachsehen – Klimaanlage verursacht Bußgeld

Autos heizen

sich in Rekordzeiten auf. Ihr schaltet die Klimaanlage ein – vollkommen logisch
und auch kein Thema, solange sich das Fahrzeug bewegt. Doch wird die Klimaanlage
auch im Stand bedient, funktioniert das bei Verbrennern nur beim Motorleerlauf.
Hier lauert dann auch das Problem, denn der Motor sollte im Stand gestoppt werden.

Laufende

Motoren im Stand schädigen das Klima. Allein die Fahrer von E-Autos brauchen
sich keine Gedanken zu machen, denn hier läuft die Klimaanlage elektrisch. Für
die Lenker von Verbrennern kann es dagegen teuer werden, wenn sie bei laufender
Klimaanlage schnell zum Kiosk sprinten oder den Nachwuchs von der Kita abholen.

Motor im
Stand laufen lassen – so teuer wird es

Die Klimaanlage

kann nur bei laufendem Motor aktiviert werden. Laut § 30 der StVO sind beim Fahrzeugbetrieb
unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelastungen zu vermeiden. Die Klimaanlage
wird zwar nicht gesondert aufgeführt, aber wer den Motor im Stand laufen lässt,
damit die Klimaanlage bedient werden kann, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro (Quelle: bussgeldkatalog.org).

Auch euer

Fahrzeug ist nicht begeistert, wenn der Motor im Stand läuft. Der Motor
überhitzt schnell und mit der Zeit kann die Nockenwelle Schaden nehmen. Habt
ihr Probleme beim Starten des Fahrzeuges, kann dies auch am ständigen Laufenlassen des
Motors im Stand liegen.

Noch dazu kostet der Motorbetrieb im Stand richtig

Geld. Wenn ihr die Klimaanlage sechs Minuten im Stand laufen lasst, büßt ihr
Benzin für zwei Kilometer Fahrstrecke ein.

Die Fahrzeuge in dieser Bilderstrecke besitzen zwar keine Klimaanlage, bringen euch aber trotzdem zum Staunen:

LinkStrafen
drohen auch im Ausland

Nicht nur in

Deutschland werden Bußgelder fällig, wenn die Klimaanlage im Stand läuft.
Richtig teuer wird es in Italien. Die Bußgelder sind in den letzten Jahren auf
223 bis 444 Euro angestiegen. Auch in Österreich ist das Laufenlassen von Motor
und Klimaanlage im Kraftfahrgesetz geregelt. Die Alpenrepublik trägt mit einem
Strafmaß von bis zu 10.000 Euro ziemlich dick auf. Im Alltag liegen die
Bußgelder bei etwa 80 bis 150 Euro.

Läuft der Motor

grundlos, zahlen Autofahrer in Dänemark etwa 70 Euro. Die Schweiz verlangt 60
Euro Strafe. In Großbritannien werden moderate 25 Euro fällig. Das Bußgeld soll
aber in Kürze auch dort deutlich erhöht werden.

Wir verraten, woran es liegen kann, wenn eure Klimaanlage nach Essig riecht. Außerdem haben wir Tipps, falls eure Klimaanlage nicht richtig funktionieren sollte.

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