Wenn wir einer KI den Auftrag geben, einen Song zu generieren, der klingt wie Elvis Presley...Wem gehören dann die Rechte an diesem Song? Uns? Oder den gesetzlichen Erben Elvis Presley's? Oder etwa der Künstlichen Intelligenz selbst? Anhand eines praktischen Beispiels erklärt uns Emanuel Meyer, Leiter Urheberrecht beim IGE (Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) wem die Rechte gehören und welche feine Unterschiede es zu beachten gilt.