Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) hat durch seine Entscheidung, neben der lateinischen Sprache für die Feier des Gottesdienstes auch die Volkssprache zu gestatten, den Weg für die nachkonziliare Liturgiereform und die Erneuerung der liturgischen Bücher in besonderer Weise vorgezeichnet. In der Studie werden die während der Arbeit an der Liturgiekonstitution vorgebrachten Argumente für und wider die volkssprachige Liturgie dargelegt, analysiert und kritisch gewertet.