Ärgerlich genug und in kleinen Betrieben, auf dem Bau oder im Reinigungsgewerbe gar keine Seltenheit: Lohn wird verspätet oder nicht in der vereinbarten Höhe gezahlt. Dem Arbeitnehmer entstehen dadurch Unannehmlichkeiten – er steht der Situation aber nicht hilflos gegenüber. Denn seit Anfang Juli gilt ein Gesetz, das ihm einen Ausgleich verschaffen kann.