Auf den Punkt

#MeToo: Namensnennung im Verdachtsfall


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Sieben Frauen, die in der Gedenkstätte Hohenschönhausen arbeiten oder gearbeitet haben, werfen dem stellvertretenden Leiter, Helmut Frauendorfer, vor, jahrelang immer wieder übergriffig geworden zu sein. In vielen Fällen werden die Namen von Beschuldigten nicht genannt. Wann in der Berichterstattung Namen genannt werden dürfen - oder sogar müssen - und wann nicht, erklärt Martin Adam.
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Auf den PunktBy Inforadio (rbb)