Nachdem der bayerische VGH in zweiter Instanz die Stadt München verpflichtet Diskussionen zu ihrem Beschluss in öffentlichen Räumen zuzulassen gibt München nicht nach und geht in die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht. Damit wird seit Ende 2017 das Grundrecht auf Meinungsfreiheit unterbunden und es steht in den Sternen, wann in München Normalität eintritt.
AutorInnen: mike gh
Radio: LoraMuc, München im www
Produktionsdatum: 30.12.2020
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